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Selbstregulierung für RFID-Technologie

[06.03.2008]

Deutsche Bundesregierung empfiehlt, derzeit auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. RFID-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten werde mittelfristig kaum über das hinausgehen, was heute bereits anderweitig üblich ist.

In ihrem aktuellen Bericht zu den Aktivitäten, Planungen und zu einem möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der RFID-Technologie hat die deutsche Bundesregierung empfohlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten und dem Markt zunächst die Chance zur Selbstregulierung zu lassen.

Begründet wird dies damit, dass dieie zu erwartende RFID-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten mittelfristig kaum über das hinausgehen werde, was heute bereits über Kunden- und Kreditkarten, Barcode und Überwachungskameras möglich - und üblich - ist. Insofern sieht die deutsche Bundesregierung keinen aktuellen Handlungsbedarf.

Gegen eine momentane gesetzgeberische Regulierung von RFID spreche zudem der noch offene europäische Rechtsrahmen. Deutschland sei derzeit - neben Frankreich und Großbritannien - Vorreiter bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Anwendungen mit RFID-Chips. Für deutsche Hersteller von RFID-Komponenten werde bis 2010 eine Umsatzsteigerung auf etwa 1,4 Mrd. Euro Gesamtumsatz (2006: ca. 914 Mio. Euro) prognostiziert. Eine einseitige Regulierung könnte für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb Nachteile bedeuten.

Daten- und Verbraucherschützer kritisieren an der RFID-Technologie, dass durch die automatische und sichtkontaktlose Art der Datenübertragung vom Chip zum Lesegerät oftmals nicht erkennbar sei, wann, wo und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet würden. Die Bundesregierung will hier zunächst beobachten, ob die Anforderungen an den Datenschutz auch durch eine zeitnah abzuschließende Selbstverpflichtung der Wirtschaft gewahrt werden können und welche Anwendungen sich im Endkundenbereich konkretisieren. Wenn keine Einigung zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutzverbände zustande käme, müsse geprüft werden, ob nicht doch sensible Bereiche wie die Deaktivierung der RFID-Chips gesetzlich geregelt werden müssten.

Der gesetzlicher Handlungsbedarf soll erneut geprüft werden, wenn sich konkrete Anwendungen beim Endkunden ergeben, RFID sich im Alltag der Verbraucher weiter etabliert oder ein EU-Rechtsrahmen vereinbart wird. Die technikneutrale Konzeption des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG soll aber nicht angetastet werden, da sie sich bewährt habe.

Mitteilung des Bundestages (PDF)




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