Mobile Hotspot
[13.01.2011]
Gemeinsame Nutzung einer Mobilfunk-Datenverbindung beispielsweise eines vorhandenen Smartphones durch mehrere persönliche Geräte, in der Regel über WLAN.
Immer häufiger werben Anbieter damit, dass Smartphones als „Mobile Hotspot“ fungieren können. Daneben gibt es auch eigenständige, zigarettenschachtelgroße Geräte, die als mobiler, persönlicher Hotspot arbeiten. Doch was verbirgt sich dahinter?
Häufig besteht der Wunsch, mit Notebook, Netbook, iPad oder einem anderen Gerät unterwegs online zu gehen. Sofern vor Ort kein WLAN-Anbieter verfügbar war, behalf man sich bislang bei Notebooks und Netbooks mit einem UMTS-Stick, andere Geräte konnte nur dann mobil online gehen, wenn sie selbst ein UMTS-Modul integriert hatten.
Der Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass so zusätzliche SIM-Karten und Datenverträge benötigt werden. Dabei haben immer mehr Nutzer eigentlich einen leistungsfähigen Online-Zugang mit entsprechendem Datentarif bereits in der Tasche: ihr Smartphone.
Die Idee des „Mobile Hotspots“ ist es nun, die Datenverbindung des Smartphones über WLAN mit anderen, persönlichen Geräten zu teilen. Das Smartphone (oder alternativ ein eigenständiges, kleines Gerät) verhält sich nach außen wie ein klassischer Hotspot: nach der obligatorischen Anmeldung werden Internet-Anfragen über UMTS/3G weitergeleitet. So ist es möglich, unterwegs mit jedem mobilen Endgerät online zu gehen, das zumindest WLAN-fähig ist. Einige Lösungen erlauben alternativ auch die Bereitstellung der Datenverbindung per Bluetooth oder Kabel.
Ein „Mobile Hotspot“ ist dabei nicht nur praktisch, weil er es erlaubt, ad hoc eine Internetverbindung aufzubauen. Ein weiterer Vorteil liegt in der Kostenersparnis: Es werden weder separate UMTS-Sticks noch zusätzliche Mobilfunkverträge/SIM-Karten benötigt, im Idealfall wird der bestehende Vertrag so erst optimal ausgereizt.
Genau hier liegt allerdings auch das Problem: Manchem Mobilfunk-Provider sind die (häufig rein softwarebasierten) Mobile-Hotspot-Lösungen ein Dorn im Auge. Sie verkaufen lieber mehr Verträge, die ggf. nur zu einem Bruchteil ausgenutzt werden. Dementsprechend untersagen sie z.T. in ihren Vertragsbedingungen eine solche Nutzung - Nutzer sind gut beraten, sich vorab darüber zu informieren, wie ihr Anbieter dieses Nutzungsszenario handhabt.

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