Incoterms CIF und CIP: Versicherung nicht immer ausreichend
[18.01.2007]
Zwei der dreizehn Incoterms der ICC (International Chamber of Commerce) verpflichten den Verkäufer, eine Transportversicherung zu Gunsten des Käufers abzuschließen. Doch die ICC Austria erklärt, warum das nicht immer ausreicht…
Dabei handelt es sich um die Lieferklauseln CIF (für den alleinigen See- und Binnenschifftransport) und CIP (für alle anderen Transportarten). In beiden Fällen organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport bis zu dem vereinbarten Bestimmungsort, das Risiko des Transportes (z.B. Beschädigung, Untergang, Diebstahl) geht jedoch bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer (CIP) bzw. bei Überschreiten der Schiffsreling im Verschiffungshafen (CIF) auf den Käufer über.
“Kein Problem mit dem Transportrisiko” dachte sich ein niederösterreichischer Importeur von Konsumgütern als er die CIP Klausel mit seinem Lieferanten vereinbarte. Der Transport war ja gemäß Incoterms vom Verkäufer für ihn versichert. Nachdem die Ware unterwegs gestohlen wurde, wandte sich der Importeur an die Versicherung. Er staunte nicht schlecht, als er erfuhr, dass die Transportversicherung den Schaden nicht ersetzt.
Der Grund dafür ist, dass die vom Verkäufer gemäß Incoterms abzuschließende Versicherung lediglich einen Mindestversicherungsschutz entsprechend allgemeiner Transportversicherungsbedingungen (Institute Cargo Clauses) bieten muss. Dieser Mindestschutz umfasst jedoch nur ausdrücklich genannte Schadensereignisse wie z.B. Transportmittelunfall, Explosion, See- und Erdbeben. Alle darin nicht erwähnten Risiken wie beispielsweise Diebstahl, Abhandenkommen, Beschädigung oder Bruch sind nicht gedeckt.
Käufer auf CIF- oder CIP-Basis sollten sich daher genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen oder den Transport zusätzlich versichern – etwa mit einer “All Risks - Versicherung”, die jedoch entgegen ihrem Namen auch nicht alle Risiken abdeckt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Paulus Krumpel vom Team der ICC Austria – Internationale Handelskammer jederzeit zur Verfügung.
Tel: 01 50105-3716; Mail: .; Homepage: icc-austria.org

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